Kosten

Gesetzlich Versicherte
Die Einzeltherapie wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier erfolgt die Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Privatversicherte
Grundsätzlich sind die Regelungen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie bei privaten Versicherungen möglich, jedoch vertragsabhängig. Eine vorherige Einholung von Informationen dazu bei der entsprechenden Krankenkasse ist möglich. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigt
Für Beihilfeberechtigte, übernimmt die Beihilfe in der Regel  80 % der Kosten, 20 % werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Selbstzahler
Die Vergütung der psychotherapeutischen Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten können auch jederzeit selbst getragen werden.